AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im folgenden Text der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
Allgemeine Bestimmungen
Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch, per SMS/whatsAPP oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener Praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule GA-RO GmbH verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und führt die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durch. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
Datenschutz
Fotos und Videoaufnahmen, die während Ihrer Fahrstunden gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Sie berechtigen die Fahrschule, Ihre Personaldaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.
Alle Illustrationen (Fahrschulheft) der Fahrschule, welche per WhatsApp / Heft dem Fahrschüler zur Verfügung gestellt werden, sind geistiges Eigentum der Fahrschule und dürfen weder abfotografiert, noch in irgendeiner Art und Weise kopiert und/oder verbreitet werden.
Verkehrskundeunterricht VKU / Absenzen Verkehrskundeunterricht VKU Der Verkehrskundeunterricht VKU ist obligatorisch und dauert insgesamt 8 Stunden. Er ist unterteilt auf vier Unterrichtsblöcke (Doppellektionen) und ist gemäss den „Weisungen betreffend den Verkehrskundeunterricht“ des Bundesamtes für Strassen Astra vom 12.12.2007 an vier verschiedenen Tagen zu je 2 Stunden durchzuführen. Der Kurs beginnt zwingend mit dem Unterrichtsblock 1. Die Kurssprache ist Berndeutsch. Anmeldungen zum Verkehrskundeunterricht VKU müssen schriftlich erfolgen (whatsAPP, SMS, Messenger oder soziale Netzwerke). Die Anmeldung ist verbindlich und wird nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kursteilnehmer muss zum Zeitpunkt des ersten Kurstages im Besitze eines gültigen, schweizerischen Lernfahrausweises sein (VZV Art.18 Abs.2). Der Lernfahrausweis ist bei allen vier Kursabenden mitzunehmen. Die Kursgebühren sind am 1. Kurstag zu bezahlen. Die Fahrschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer von einem Kurs auszuschliessen (Störung des Unterrichts, Verspätung, ausstehendes Kursgeld). Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.
Es müssen alle 4 Doppellektionen vollumfänglich besucht werden. Fehlt ein Fahrschüler an einem oder mehreren der 4 Doppellektionen, müsse diese nachgeholt werden. Nur wer den Verkehskundeunterricht VKU vollumfänglich besucht hat, ist für die Teilnahme an der Praktischen Führerprüfung berechtigt.
Fahrzeuge
Grundsätzlich wird der Fahrunterricht aus Gründen der Verkehrssicherheit nur auf Fahrzeugen mit Doppelpedalen erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. Für Lektionen auf privatem Fahrzeug wird keine Reduktion auf die Fahrschulpreise gewährt. Die Praktische Führerprüfung der Kategorie B wird bei der Fahrschule GA-RO GmbH ausschliesslich mit einem Fahrzeug mit Doppelpedalen durchgeführt.
Unterrichtstarif / Lektionsdauer
Die Unterrichtstarife sowie auch die Lektionsdauer haben den durch Aushang in der Fahrschule (Theorielokal) und der Preisliste, welcher jeder Fahrschüler bekommt, bekanntgegebenen Preisen und Zeiten zu entsprechen. Werden diese geändert (in der Regel am Anfang jedes neuen Jahres), gelten automatisch die neuen Tarife und Zeiten, auch wenn die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist.
Absenzen oder Ausfall Fahrlektionen / Praktische Führerprüfung Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde verschuldet oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit vollumfänglich nachzuholen. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten, so geht die Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich ohne sich zu melden um mehr als 10 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die Fahrschule kann in diesem Fall das Entgelt für die ausgefallenen Fahrstunden verlangen. Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht wahrnehmen, so ist die Fahrschule hiervon unverzüglich zu unterrichten, spätestens jedoch mindestens 48 Stunden vor dem Termin. Bei späterer Absage ist die Fahrschule berechtigt, die versäumten Fahrstunden vollumfänglich zu verrechnen. Bei Unfall oder Krankheit werden die Fahrstunden bei Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses selbstverständlich nicht verrechnet.
Müssen Fahrstunden auf Grund einer Erkrankung des Fahrlehrers, eines kurzfristig eingetretenen, technischen Defekts des Fahrschulfahrzeugs, eines kurz zuvor entstandenen Unfalls oder einer Strassensperrung von der Fahrschule abgesagt werden, so stehen dem Fahrschüler keinerlei Schadensersatzansprüche zu. Die Fahrschule wird sich darum bemühen, bereits gebuchte Lektionen schnellstmöglich nachzuholen.
Erscheint ein Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, so hat er das Entgelt für die Prüfung und evtl. für ihn verauslagte Gebühren zu zahlen, es sei denn, es trifft ihn kein Verschulden.
Ausschluss vom Unterricht / Bussen
Der Fahrschüler darf am Unterricht nicht teilnehmen, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht. Bestehen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, wird kein Unterricht durchgeführt. Der Fahrschüler hat in diesen Fällen immer das volle Entgelt zu bezahlen.
Durch grobes Verschulden des Fahrschülers erhobene Ordnungsbussen werden, abhängig vom Ausbildungsstand, dem Fahrschüler vollumfänglich verrechnet.
Abschluss der Ausbildung / Anmelden zur Praktischen Führerprüfung Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschliessen, wenn er davon überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Fahrschüler, welche das gesamte Ausbildungsprogramm durchlaufen haben und genügend Leistung zeigen. begleitet die Fahrschule GA-RO GmbH sehr gerne an die Praktische Führerprüfung. Da die Anmeldefrist bis zu einigen Wochen betragen kann, ist die Fahrschule bemüht, frühzeitig einen Prüfungsplatz zu ergattern. Zu diesem Zeitpunkt ist der Fahrschüler noch nicht ganz prüfungsreif. Mit dem eingeplanten Perfektionstraining nach der Anmeldung zur Praktischen Führerprüfung wird der Fahrschüler optimal darauf vorbereitet. Fahrschüler, welche nach der Anmeldung zur Praktischen Führerprüfung durch den Fahrlehrer das Perfektionstraining „schwänzen“, werden wieder abgemeldet. Dies kann auch kurzfristig und mit Kostenfolge für den Fahrschüler passieren (z.B. Prüfungsgebühren, Fahrstunden).
Die Praktische Führerprüfung der Kategorie B wird in Thun abgelegt.
Kann der Fahrschüler den Prüfungstermin nicht wahrnehmen, so hat er die Fahrschule hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bis 7 Werktage vor dem Prüfungstermin ist es möglich, einen Termin kostenlos zu verschieben. Später kann keine Verschiebung mehr vorgenommen werden und somit ist die Prüfungsgebühr (ausser bei Krankheit/Unfall oder höherer Gewalt) zu bezahlen.
Die Praktische Führerprüfung wird ausschliesslich mit einem Fahrzeug mit Doppelpedalen, i.d.R. mit dem Fahrschulauto, abgelegt. Ausnahme: Kontrollfahrten für Ausländer in Thun.
Administrationspauschale / Versicherung
Pro Fahrschüler wird bei Beginn der Fahrausbildung ein einmaliger Betrag für die Administration und die obligatorische Versicherung erhoben,welcher jeder Fahrschüler bekommt, verrechnet, unabhängig von der Anzahl Fahrlektionen. Darin enthalten sind sämtliche administrativen Einträge (z.B. Strassenverkehrsamt) und die obligatorischen Formularführungsarbeiten, welche amtlich vorgeschrieben sind, sowie die Versicherung.
Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der offiziellen Praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule versichert. Ausnahmen sind Fahrten, die nicht mit Fahrzeugen der Fahrschule GA-RO GmbH durchgeführt werden. Ausserdem behält sich die Versicherung in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch sowie bei Übermüdung.
Der Fahrschüler ist zur sorgfältigen Behandlung der Lehrfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.
Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken oder WIR. Grundsätzlich ist das Entgelt BAR gegen Abgabe einer Quittung zu bezahlen.
Die Praktischen Fahrstunden werden während oder spätestens nach jeweils je 5/10 Fahrstunden (oder bei Aufforderung) fällig. Es sind immer jeweils 5 oder10 Fahrstunden zu bezahlen, insbesondere dann, wenn die Fahrausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Vor der Praktischen Führerprüfung, also bei der letzten Fahrstunde, werden dann noch die restlichen Fahrstunden plus das Entgelt für die Praktische Führerprüfung fällig. Wird das fällige Entgelt nicht bezahlt, so kann die Fahrschule eine Fortsetzung der Ausbildung wie auch die Anmeldung zur Prüfung verweigern. Spätestens am Prüfungstag ist die gesamte Restschuld fällig, ansonsten ist der Fahrlehrer berechtigt, die Begleitung an die Praktische Führerprüfung bis zum Ausgleich der Forderungen zu verweigern. Die hierfür entstandenen Auslagen (Einfahren vor der Prüfung, Wagen zur Prüfung und die Prüfungsgebühr) werden noch zusätzlich fällig.
Bei Bezahlung mit Rechnung besteht die Zahlungsfrist 10 Tage. Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, stellt die Fahrschule per Einschreiben eine Zahlungserinnerung/Mahnung aus. Die Bearbeitungsgebühr beträgt hierfür CHF 20.-. Wird auf die Zahlungserinnerung/Mahnung wiederum nicht fristgerecht (10 Tage) reagiert, leitet die Fahrschule eine Betreibung ein. Die Fahrschule ist berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsfrist Verzugszinsen (5% p.a.) zu verrechnen. Inkassokosten für die Eintreibung von Forderungen durch ein Inkassobüro bzw. auf dem Rechtsweg werden dem Schuldner vollumfänglich weiterverrechnet.
Bei vorzeitiger Kündigung des Ausbildungsvertrages durch den Fahrschüler (unter Angabe von Gründen) hat die Fahrschule Anspruch auf Erstattung aller bis anhin getätigten Dienstleistungen. Es besteht kein Recht auf eine Rückzahlung eines angefangenen Abos
Gutscheine
Alle Gutscheine der Fahrschule GA-RO GmbH sind persönlich und können nicht an andere übertragen werden. Gutscheine sind nur gültig mit Unterschrift der Fahrschule. Fälschungen werden strafrechtlich verfolgt. Gültigkeit der Gutscheine: 10 Jahre ab Ausstelldatum! Bei Nichteinlösen der Gutscheine werden diese nicht ausbezahlt. Die Gutscheine werden immer am Schluss der Ausbildung bei der letzten Zahlung verrechnet.
Gültigkeit
Diese AGB (Version 1. 0) treten per 01.06.2019 in Kraft und ersetzen die vorige Version. eine allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB. Die Fahrschule GA-RO GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB künftig zu ändern oder zu ergänzen.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule ist das „Schweizer Recht“ anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.
Mit der Anmeldung anerkennt der Fahrschüler diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Bei allfälligen Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ursprungsdatum AGB 01.06.2019